Am IIF erforschen Teams aus Natur‑, Technik‑, Sozial‑ und Geisteswissenschaften gemeinsam die großen Fragen unserer Zeit – von KI & Gesellschaft über Klima & gebaute Umwelt bis Gesundheit & Verhalten. Wir arbeiten projektbasiert, veröffentlichen Open Access und teilen Methoden, Daten und Lehrmaterialien.
Forschung mit gesellschaftlicher Relevanz – kollaborativ, datengetrieben und offen. Junge Talente und erfahrene Forschende arbeiten Schulter an Schulter.
Explainable AI, Ethik, Governance, Civic Tech, Digital Literacy.
Energie‑ und Ressourceneffizienz, Umbaukultur, Stadt‑ und Landschaftssysteme.
Interventionen, Resilienz, Verhaltensdaten, Reproduzierbare Forschung.
FAIR‑Daten, Repositorien, Open‑Access‑Publikationen, Replikationen.
Python/R, Machine Learning, Netzwerkanalyse, GIS/Remote Sensing, Experimente.
Policy Briefs, Gutachten, Science Communication, Workshops mit Praxispartnern.
Wir konzipieren Forschung, die Brücken schlägt: zwischen Disziplinen, Generationen und Sektoren. Unsere Teams veröffentlichen Preprints, Daten und Code, organisieren offene Lab‑Tage und bringen Ergebnisse in Lehre, Praxis und Politik.
Hands‑on Erfahrung in Labs, Thesis‑Co‑Betreuung, Fellowships, Mentoring, Community‑Events und Lightning Talks.
Gemeinsame Drittmittelanträge, Co‑Publikationen, Datenräume, Gastaufenthalte, Beiratsarbeit und Transferformate.
Schicke uns kurz dein Profil und Interessen – wir melden uns mit passenden Projekten und Labs.
Auszug – strukturierte Darstellung nach Paragraphen. Die vollständige Fassung findet sich in den Vereinsunterlagen.
Der Verein führt den Namen „Institut für Interdisziplinäre Forschung“ und führt nach Eintragung den Zusatz „e. V.“. Sitz gemäß Registereintrag; Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Zweck: Förderung von Wissenschaft und Forschung (AO § 52 Abs. 2 Nr. 1). Verwirklichung u. a. durch Forschungsprojekte, Open‑Access‑Publikationen, Veranstaltungen (Vorträge, Seminare, Tagungen, Workshops), wissenschaftliche Plattformen, Kooperationen und Gutachten.
Ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (§§ 51 ff. AO); Selbstlosigkeit; keine Zuwendungen an Mitglieder; keine zweckfremden Ausgaben oder unverhältnismäßigen Vergütungen; Bildung von Rücklagen möglich.
Aufnahme per schriftlichem Antrag an den Vorstand. Ende: Austritt (Frist 3 Monate zum Jahresende), Ausschluss (2/3‑Mehrheit), Tod/Auflösung. Anhörung vor Ausschluss.
Mitgliedsbeiträge gem. Beitragsordnung (Beschluss der MV). Weitere Ordnungen (Geschäfts-, Finanz-, Veranstaltungsordnung) möglich; sie dürfen der Satzung nicht widersprechen.
Einberufung, Beschlussfähigkeit, Protokollführung; Aufgaben u. a. Wahl/Abberufung des Vorstands, Genehmigung des Jahresabschlusses, Entlastungen, Satzungsänderungen, Beitragsordnung, Ausschlüsse, Auflösung.
Vorsitz, stv. Vorsitz, Schatzmeister/in; Wahl für 2 Jahre (Wiederwahl möglich). Vertretung: zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Laufende Geschäfte; Protokolle der Vorstandssitzungen.
Beratung, Qualitätssicherung, Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis; Geschäftsordnung; ehrenamtliche Tätigkeit.
Ehrenamtlicher Grundsatz; Auslagenersatz gegen Beleg (§ 670 BGB analog). Übungsleiter-/Ehrenamtspauschalen und angemessene Vergütungen im Rahmen der Gemeinnützigkeit möglich; jährliche Transparenz im Kassenbericht; Mitwirkungsverbot bei Selbstbetroffenheit.
Offenlegung von Interessenkonflikten; Unabhängigkeit bei Zuwendungen Dritter (Spenden, Sponsoring, Drittmittel).
Zwei Kassenprüfer/innen (Wahl für 2 Jahre, einmalige Wiederwahl). Prüfung von Buchführung, Belegen und Jahresabschluss; Bericht an die MV; keine Vorstandszugehörigkeit.
Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO/BDSG; Details in Datenschutzordnung.
Auflösung nur per MV (3/4‑Mehrheit). Vermögensanfall an eine steuerbegünstigte Körperschaft zur Förderung von Wissenschaft und Forschung.
Schreib uns – wir senden dir die vollständige, beschlossene Fassung inkl. Protokollauszug zu.
Die Mitgliedsbeiträge fördern die satzungsgemäßen Zwecke. Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Mitglieder zahlen Beiträge gemäß dieser Ordnung. Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und kann geändert werden.
Beitragsstufen (Beispiele, an Beschluss anpassen):
Fälligkeit jährlich zum 1. Januar (oder ab Beitritt anteilig). Zahlung per Überweisung auf das Vereinskonto.
Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder Ratenzahlungen zulassen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom [Datum einfügen] in Kraft.
Wir beraten dich gern zu Beitragsklassen und Vergünstigungen (z. B. Studierende). Auf Wunsch stellen wir Spendenquittungen aus.
Institut für Interdisziplinäre Forschung e. V. · [Straße Hausnummer] · [PLZ Ort] · Deutschland
E‑Mail: kontakt@iif-verein.de
Angaben nach § 5 TMG / § 55 RStV: Vereinssitz, Vertretungsberechtigter Vorstand, Registergericht & Registernummer, Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden).